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Allgemeine Diskussionen

Öffentlich·77 Mitglieder

Installation PV Anlage

Hallo Zusammen, wir spielen mit einer Installation. Gibt es über die Genossenschaft die Möglichkeit, an Firmen zu kommen, mit denen man das realisieren kann? Für uns wäre eigentlich die erste Frage, ob unser altes aber noch gut aussehende Dach das Ganze überhaupt tragen kann.

229 Ansichten
bauplanung-smr
Oct 23, 2023

Die Tragfähigkeit am besten vom Statiker prüfen lassen, alternativ durch einen Zimmermann.

Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Das Jahressteuergesetz 2022, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde, enthält erstmals eine umfassende Veränderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen in mehreren Steuergesetzen.

Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik:

  1. Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.

  2. Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.

  3. Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

siehe https://www.pv-magazine.de/2022/12/02/null-prozent-umsatzsteuer-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-2023/


77 Ansichten

Energiewende von unten: Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau kommen!

14.09.2022 - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Die Bundesregierung hat heute weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen:

Damit setzen wir den Kurs des konsequenten Bürokratieabbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren fort. Das haben wir beschlossen:

  1. Wir stellen klar, dass Balkonsolaranlagen keine absurden Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen.

  2. Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen auch keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.23 komplett aufgehoben.

  3. Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern & Nebengebäuden bis 30 kWp werden von der Einkommenssteuer freigestellt.

  4. Auch in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt. (15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit)

195 Ansichten
Wolfgang Rüppel
Wolfgang Rüppel
Oct 15, 2022

Hallo Claus,

Die Abschaffung der 70% Abregelung für Altanlagen gilt nur bis 7kWp, siehe z.B. https://www.energie-experten.org/news/aufhebung-der-70-abregelung-nur-fuer-pv-anlagen-bis-7-kw

Die Frage, ob dafür ein Installateur notwendig ist, habe ich mal an Alexander Geiger weitergegeben.

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