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Fragen & Antworten

Öffentlich·74 Mitglieder

WIE kann ich mich an der Genossenschaft beteiligen?

  • Jede*r Interessierte kann sich grundsätzlich aktuell mit EINEM Anteil je 250,- EUR an der Genossenschaft beteiligen. Bitte füllen Sie dazu den Aufnahmeantrag (siehe) aus und senden ihn uns unterschrieben zurück.

  • Nach einem positiven Votum durch den Vorstand informieren wir Sie umgehend und teilen Ihnen Ihre Mitgliedsnummer mit.

  • Nach der Information über die Mitgliedschaft wird der Mitgliedsanteil per Lastschrift eingezogen (sofern Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben), andernfalls ist der Mitgliedsanteil von Ihnen zu überweisen.

79 Ansichten

WER kann sich an der Genossenschaft beteiligen?

  • Jede natürliche und juristische Person ist hierzu berechtigt, also auch minderjährige, bzw. bevormundete Personen, mit Einverständnis des entsprechenden gesetzlichen Vertreters.

  • Beitritte zur Genossenschaft sind erwünscht und jederzeit möglich!

51 Ansichten

Wie ist der Ablauf zur ANTEILSERHÖHUNG

Eine Anteilserhöhung für die Finanzierung neuer Projekte findet im Allgemeinen nach folgendem Ablauf statt:

  1. Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft schlagen eine Anteilserhöhung zur Finanzierung neuer Projekte vor, die finale Beschlussfassung erfolgt durch die Generalversammlung.

  2. Mitglieder können ihre Anteils-Reservierung über Formular vornehmen. Hinweis: Es gibt hierbei zunächst keine Begrenzung in der Reservierungshöhe.

  3. Sichtung der eingegangenen Anteils-Reservierungen durch die Vorstandsschaft. Hinweis: Bei vorhandenem Überangebot an Reservierungen, werden die höchsten Anteils-Reservierung gegebenenfalls gedeckelt. Vorrang hat die Anteils-Erhöhungen möglichst gleichmässig auf die Mitglieder zu verteilen.

  4. Mitglieder erhalten Angebot zur Anteilserhöhung. Sofern diesem Angebot nicht binnen der angegebenen Frist widersprochen wird, erfolgt dann die Zuteilung und Abbuchung der Anteilserhöhungen.

76 Ansichten

Wie kann ich Anteils-Reservierungen VERSCHENKEN

Uns erreichen (jetzt gerade vor Weihnachten) Anfragen, wie man Anteile verschenken kann. Dazu folgende Hinweise:


Ist Begünstigte:r noch nicht Genossenschaftsmitglied, so kann man für diesen einen Mitgliedsantrag (siehe https://www.beg-frb.de/formulare-infos) ausfüllen. Auf dem Mitgliedsantrag kann auf Seite 1 die Bankverbindung für Ansprüche aus der Genossenschaft angegeben werden. Hier trägt man also die Bankverbindung des Begünstigten ein. Auf Seite 3 "SEPA-Lastschriftmandat" trägt man dann z.B. seine eigene Bankverbindung ein, von dieser wird dann der Mitgliedsbeitrags-Anteil eingezogen.


94 Ansichten
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