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Der Aufsichtsrat

  • Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen.

  • Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder für die Deckung eines Jahresfehlbetrags zu prüfen und der Generalversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten

  • Über folgende Angelegenheiten beraten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam und beschließen in getrennter Abstimmung:

    • die Grundsätze der Geschäftspolitik,

    • die Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines Geschäftsbereichs, soweit nicht die Generalversammlung nach § 30 Buchstabe m) zuständig ist,

    • die Übernahme und die Aufgabe von Beteiligungen sowie den Erwerb und die Aufgabe der Mitgliedschaft bei Genossenschaften

 

[Ausschnitte aus unserer Satzung]

 

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Manuel Welzenbach

Vorsitzender Aufsichtsrat

 

Steuerberater

Harald Brand

Stellvertretender Vorsitzender Aufsichtsrat

Geschäftsführender Gesellschafter

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Wolfgang Rüppel

Aufsichtsrat

Dipl.-Ing. (FH) Elektro-Technik

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Sonja Kissner

Aufsichtsrat

Dipl. Kauffrau i.R.

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Pascal Thorand

Aufsichtsrat

Handelsfachwirt IHK

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