Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
3. Heizungsoptimierung
4. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei Bestandsgebäuden, wie beispielsweise Austausch der Fenster oder Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Der Fördersatz beträgt 15 % , höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten Lüftungsanlage. Förderbedingungen wie 1)
3. Heizungsoptimierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise ein hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe. Förderbedingungen wie 1)
4. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Solarkollektoranlagen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Für die Förderung der Maßnahmen 1-3 ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten notwendig ( https://www.energie-effizienz-experten.de/ ), Maßnahmen der Heizungstechnik können auch durch den Heizungsinstallateur beantragt werden.
Für die Förderung der Heizungstechnik gibt es keinen iSFP- Förderbonus.
Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen die im Zusammenhang mit förderfähigen Einzelmaßnahmen beantragt werden
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
3. Heizungsoptimierung
4. Anlagen zur Wärmeerzeugung -Heizungstechnik
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt.
Höhe der Förderung
Maßnahmen 1-3 (bis Ende 2023)
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Fenstertausch, Dämmung Außenwand oder Dach,
2. Anlagentechnik außer Heizung, wie beispielsweise eine energieeffiziente kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
3. Heizungsoptimierung, wie beispielsweise ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe
15% Basisförderung zuzüglich 5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Bis 60.000 EUR/Jahr pro Wohneinheit bei einem Wohngebäude.
Beispiel: Die Sanierungsmaßnahme kostet 55.000 EUR, die Basisförderung beträgt 15% = 8250,- EUR; Bonus-Förderung 5% = 2750; Förderung gesamt 11000, Kosten der Sanierungsmaßnahme nach Förderung 44.000 EUR.
Zu berücksichtigen sind die Kosten für den iSFP (wird zu 80% gefördert, Kosten ab ca. 400 EUR) und für die Beantragung der Einzelmaßnahmen beim BAfA durch eine:n Energieeffizienzexpert:in (wird zu 50% gefördert, Kosten pro Antrag ca. 500 EUR abzgl. Förderung = 250 EUR).
Alternativ: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig, es muss sich dabei um selbstgenutztes Wohneigentum handeln.
Aussichten für 2024 für Maßnahmen 1-3
Die aktuellen Fördersätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen eventuell für die Jahre 2024 und 2025 jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Ab 2026 sinkt der Zuschuss wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent. Inwieweit der iSFP gesondert berücksichtigt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Maßnahme 4 - Anlagen zur Wärmeerzeugung -Heizungstechnik (bis Ende 2023)
1) Wärmepumpen-Boni für Energiequelle & natürliches Kältemittel nicht kumulierbar
2) Austausch-Bonus bei Solarthermie wird nur gewährt, wenn neue Heizung ohne Öl oder Gas betrieben wird
3) Gilt nur für Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden
4) Biomasse nur noch förderfähig, wenn Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie
Maßnahme 4 - Anlagen zur Wärmeerzeugung -Heizungstechnik (ab 01.01.2024)
• 30 Prozent Basisförderung
auf Heizsysteme mit mind. 65 Prozent erneuerbare Energien
• 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus
für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen bis 2028, danach wird der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent abgesenkt
• 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus
für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr
• 5 Prozent Innovationsbonus
für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen
Die einzelnen Boni können miteinander kombiniert werden, die Maximalförderung ist aber bei 70 Prozent gedeckelt.
Den Einkommens- und Klima-Bonus gibt es nur für selbst genutztes Wohneigentum. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümer:innen gewährt, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
Den Zuschuss für Heizungen soll es künftig einmalig, und nicht wie bisher pro Kalenderjahr geben.
Weitere Infos: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/230905-foerderung-heizungstausch-beg.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Update: (ohne Gewähr)
Bei der Heizungsförderung ist offenbar noch eine Änderung geplant: Der Geschwindigkeitsbonus für 2024 und 2025 soll von 20 auf 25 Prozent erhöht werden. Demnach wäre für die ersten zwei Jahre sogar eine maximale Förderung in Höhe von 75 Prozent möglich. Dann sinkt die Förderung, 2026 und 2027 um jeweils 5 Prozent, danach um 3 Prozent.