Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)/ Sanierung Wohngebäude
Programm: Einzelmaßnahmen (BEG EM)
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
3. Heizungsoptimierung
4. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei Bestandsgebäuden, wie beispielsweise Austausch der Fenster oder Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Der Fördersatz beträgt 15 % , höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird Einbau, Austausch oder Optimierung von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Förderbedingungen wie 1)
3. Heizungsoptimierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe. Förderbedingungen wie 1)
4. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Solarkollektoranlagen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Für die Förderung der Maßnahmen 1-3 ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten notwendig ( https://www.energie-effizienz-experten.de/ ), Maßnahmen der Heizungstechnik können auch durch den Heizungsinstallateur beantragt werden.
Für die Förderung der Heizungstechnik gibt es keinen zusätzlichen iSFP- Förderbonus.