Es ist zu jeder Zeit möglich, seine Anteile an der Genossenschaft zu kündigen. Die Auszahlung dieser Anteile erfolgt erst nach dem nächsten Jahresabschluss und Jahreshauptversammlung, wieder vergleichbar mit den Genossenschaftsbanken.
Eine weitere Möglichkeit ist, seine(n) Anteil(e) an ein anderes Mitglied der Genossenschaft zu verkaufen (die Nachfrage ist hoch!). Der Übertrag der Anteile erfolgt nach Zustimmung durch den Vorstand und ist somit auch kurzfristig unterjährig möglich.
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KANN ich meine Anteile auch verkaufen?
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