Eine Anteilserhöhung für die Finanzierung neuer Projekte findet im Allgemeinen nach folgendem Ablauf statt:
Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft schlagen eine Anteilserhöhung zur Finanzierung neuer Projekte vor, die finale Beschlussfassung erfolgt durch die Generalversammlung.
Mitglieder können ihre Anteils-Reservierung über Formular vornehmen. Hinweis: Es gibt hierbei zunächst keine Begrenzung in der Reservierungshöhe.
Sichtung der eingegangenen Anteils-Reservierungen durch die Vorstandsschaft. Hinweis: Bei vorhandenem Überangebot an Reservierungen, werden die höchsten Anteils-Reservierung gegebenenfalls gedeckelt. Vorrang hat die Anteils-Erhöhungen möglichst gleichmässig auf die Mitglieder zu verteilen.
Mitglieder erhalten Angebot zur Anteilserhöhung. Sofern diesem Angebot nicht binnen der angegebenen Frist widersprochen wird, erfolgt dann die Zuteilung und Abbuchung der Anteilserhöhungen.