Bekanntermaßen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben („Wind-an-Land-Gesetz“) bis zum Jahr 2032 auch in Bayern 1,8 % der Landesfläche für die Windkraftnutzung auszuweisen – bis im Jahr 2027 müssen 1,1 % festgelegt sein. Das Ziel von 1,1 % gilt dabei nicht nur bayernweit, sondern für jede einzelne Planungsregion. Frammersbach gehört zur Planungsregion 2 (Würzburg – Main-Spessart), für welche Anfang 2025 das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren begonnen hat. Weitere Details siehe auch Erstellung von Windkraftsteuerungskonzepten in den Planungsregionen
Hier haben die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, d.h. auch wir als BEG, die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen, die in den Abwägungsprozess einfließen. Wir, Vorstand und Aufsichtsrat der Bürgerenergie Frammersbach eG, wollen dies u.a. in Form von dieser Stellungnahme tun und damit auch auf die Argumentation und Aktivitäten des sehr aktiven Netzwerks der Windkraftgegner in unserer Region, siehe Initiative „Heimatwald Spessart“ reagieren.
Aktueller Planungsstand
Der Regionalplan Unterfranken des Planungsverbands 2…
Ich habe damals meinen Meister in Sachsen-Anhalt gemacht, bin als jedes Wochenende von Frammersbach nach Magdeburg gefahren. Wer wissen möchte, wie häßlich solche Werke sind - Tag und Nacht, der kann gern mal da hoch fahren und sich das anschauen! Nicht nur mit schöngefärbten Narrativen, sondern in der betongrauen tristen Realität. Man sollte bei der Diskussion nicht den touristischen und auch einheimischen Erholungswert des Spessart außer Acht lassen und den negativen Einfluss solcher Bauwerke darauf!