Das Jahressteuergesetz 2022, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde, enthält erstmals eine umfassende Veränderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen in mehreren Steuergesetzen.
Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik:
Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.
siehe https://www.pv-magazine.de/2022/12/02/null-prozent-umsatzsteuer-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-2023/