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Fragen & Antworten

Öffentlich·74 Mitglieder

WER kann sich an der Genossenschaft beteiligen?

  • Jede natürliche und juristische Person ist hierzu berechtigt, also auch minderjährige, bzw. bevormundete Personen, mit Einverständnis des entsprechenden gesetzlichen Vertreters.

  • Beitritte zur Genossenschaft sind erwünscht und jederzeit möglich!

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