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Forumbeiträge

Wolfgang Rüppel
02. Mai 2025
In Allgemeine Diskussionen
Bekanntermaßen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben („Wind-an-Land-Gesetz“) bis zum Jahr 2032 auch in Bayern 1,8 % der Landesfläche für die Windkraftnutzung auszuweisen – bis im Jahr 2027 müssen 1,1 % festgelegt sein. Das Ziel von 1,1 % gilt dabei nicht nur bayernweit, sondern für jede einzelne Planungsregion. Frammersbach gehört zur Planungsregion 2 (Würzburg – Main-Spessart), für welche Anfang 2025 das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren begonnen hat. Weitere Details siehe auch Erstellung von Windkraftsteuerungskonzepten in den Planungsregionen Hier haben die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, d.h. auch wir als BEG, die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen, die in den Abwägungsprozess einfließen. Wir, Vorstand und Aufsichtsrat der Bürgerenergie Frammersbach eG, wollen dies u.a. in Form von dieser Stellungnahme tun und damit auch auf die Argumentation und Aktivitäten des sehr aktiven Netzwerks der Windkraftgegner in unserer Region, siehe Initiative „Heimatwald Spessart“ reagieren. Aktueller Planungsstand Der Regionalplan Unterfranken des Planungsverbands 2 (Lkr. Würzburg + MainSpessart) sieht im Gebiet zwischen Grotte und Sailhöhe ein Vorranggebiet Windenergie W54-II vor. In der Bürgerversammlung am 30.1.2025 hat Bürgermeister Christian Holzemer darüber informiert (siehe Präsentation von Bürgermeister Christian Holzemer). Es handelt sich um ein 209ha großes Gebiet, davon 30ha auf Gemeindegebiet, die Restfläche ist im Besitz des Freistaats Bayern. Die Fläche grenzt in nördlicher Richtung an das vorhandene Vorranggebiet auf dem Gemeindegebiet Flörsbachtal in Hessen, sowie an das geplante Gebiet W8 im Landkreis Aschaffenburg. Abb. 1: Kartenausschnitt mögliches Windvorranggebiet W54-II Am Montag, den 31.3. hat der Gemeinderat Frammersbach, begleitet von Protesten der Windkraftgegner, über den Entwurf des Regionalplans abgestimmt und ihm einstimmig zugestimmt. Als Begründungen wurde genannt: 1.       Regionale Energieerzeugung wirtschaftlicher als nur Stromtransport über hunderte Kilometer 2.       Steigender Strombedarf von Industrie und Gewerbe 3.       Unabhängigkeit der Energieversorgung von Diktaturen 4.       Notwendige Verbesserung der finanziellen Einnahmen der Kommune Bis zum 10.4. konnten Einwände zum Entwurf eingebracht werden, die jetzt im weiteren Verlauf gesichtet und bewertet werden. Im Herbst ist mit einer finalen Entscheidung zum Vorranggebiet zu rechnen, was aber nicht bedeutet, dass dort dann auch wirklich Anlagen realisiert werden. Unser Standpunkt Warum ist die Energiewende notwendig? Wir leben in einer Zeit größter Bedrohungen unseres Klimasystems und der weltweiten Friedenordnung. Wie und von wo wir die Energie für unser Wirtschaften und unseren Wohlstand beziehen, ist entscheidend dafür, ob wir diese Krisen abwenden können. Klimakrise Die Verbrennung fossiler Brennstoffe, wie Erdöl, Kohle und Erdgas, trägt mit ca. 85% den Löwenanteil an der Zunahme der Treibhausgase in unserer Atmosphäre und ist damit die Hauptursache der Erderhitzung. Der Umbau der weltweiten Energiesysteme hin zu erneuerbaren Energien ist der entscheidende Hebel zur Abwendung der drohenden Klimakatastrophe. Kosten und Abhängigkeit von fossilen Energieträgern Da Deutschland selbst, außer bei der Braunkohle, kaum über eigene fossile Energie-Rohstoffe verfügt, sind wir stark abhängig von deren Import. Quelle: https://www.oeko.de/publikation/kosten-der-energieimporte-nach-deutschland-und-europa/ Abb. 2: Energie-Import und deren Nettokosten Wie die obige Tabelle zeigt, belaufen sich die Netto-Importkosten dafür auf jährlich ca. 80 Milliarden Euro pro Jahr! Zum Vergleich: Die gesamten Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland liegen pro Jahr bei ca. 37 Milliarden Euro (Stand 2023). Dass wir uns beim Import fossiler Energien auch noch dazu in gefährliche Abhängigkeiten begeben, hat der Überfall durch Russland auf die Ukraine gezeigt. Was es heißt in kürzester Zeit einen zentralen Energie-Lieferanten wechseln zu müssen, haben offensichtlich viele schon wieder verdrängt: Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich - Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassten sie fast 300 Milliarden Euro! (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schutzschirm-wirtschaft-2125040) Diese Politik der vorgeblich billigen Energieimporte aus Russland hat die Fähigkeiten der Putin-Diktatur zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung und der militärischen Bedrohung der europäischen Demokratien erst geschaffen, die uns in absehbarer Zukunft enorme Verteidigungsanstrengungen abverlangen. Stromentstehungskosten und Umweltbelastung Die nachfolgende Abbildung zeigt die drei wesentlichen Bestandteile der gesamtgesellschaftlichen Kosten für verschiedene Stromerzeugungstechnologien. 1.       unmittelbare finanzielle Aufwendungen (Quelle: Fraunhofer ISE) 2.       CO2-Zertifikate (für fossile Kraftwerke) 3.       Folgekosten für Umwelt und Gesundheit. Die Berechnungen des Umweltbundesamtes ermitteln die ökonomische Bedeutung der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Schäden (Quelle: Umweltbundesamt) Die Schwankungsbreite bei den finanziellen Aufwendungen ergibt sich durch verschiedene Anschaffungskosten und standortbedingte Unterschiede wie der Höhe der Sonneneinstrahlung oder dem Windangebot im Fall der erneuerbaren Energien. Die unteren Werte errechnen sich aus der günstigsten Kombination von Anschaffungspreis und Stromertrag, während für die oberen Werte das Umgekehrte gilt. Ausarbeitung und Darstellung: Joachim Rüppel, Frammersbach Abb. 3: Gesamtgesellschaftliche Kosten für verschiedene Stromerzeugungstechnologien Demnach sind bereits die unmittelbaren finanziellen Kosten von Windenergie und PV am niedrigsten (je nach Standortbedingungen). Unter der notwendigen Berücksichtigung der Umweltkosten, die nur zu einem kleinen Teil von den CO2-Emissionszertifikaten abgegolten werden, zeigt sich der enorme Kostenvorteil der erneuerbaren Energiequellen und die Nutzung der Windkraft stellt die günstigste Option dar.     Wie erfolgt die Transformation der Energiesysteme? Die Transformation weg von fossilen Energieträgern wurde bisher im Wesentlichen durch die Bekämpfung der Klimakrise getrieben. Die deutlichen Kostenreduzierungen für die erneuerbare Energieerzeugung und deren Speicherung, als auch das Ziel der Reduzierung von Energie-Importabhängigkeiten beschleunigen jetzt das weltweite Umsteuern. Die weltweite Entwicklung In 2024 fielen bereits über 92% der weltweit neu zugebauten elektrischen Kraftwerksleistung auf erneuerbare Energien. Der restlichen 8% entfielen auf fossile Kraftwerke (Kohle, Gas, ..), sowie zum kleinen Teil auf die Kernkraft. Abb. 4: Zubau elektrischer Energieerzeugung weltweit, erneuerbar vs. fossil, Quelle: IRENA Renewable Capacity Highlights Bei der weltweiten Verteilung ist Asien sowohl beim Gesamtanteil von über 50% als auch bei den jährlichen Wachstumsraten mit über 20% führend, gefolgt von Europa und Nordamerika. Abb. 5: Weltweite Verteilung des Bestands und Zubaus erneuerbarer elektrischer Kraftwerksleistung, Quelle: IRENA Renewable Capacity Highlights Transformations-Szenarien und Stromverbrauch Wie sich für Deutschland die Transformation darstellen kann, ist in verschiedenen Studien intensiv untersucht und dargestellt worden. Anbei die zentrale Sicht der Studie des BDI – Bundesverband der Industrie. Abb. 6: Transformation der Energiesysteme nach BDI Studie, Quelle: Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft Die Abbildung zeigt die Veränderung der Energie-Zusammensetzung und Verbräuche zentraler Sektoren, wie Industrie, Verkehr und Gebäude. Daneben ist die resultierende die Entwicklung des Stromverbrauchs dargestellt, der sich danach bis 2045 fast verdoppeln wird.   Vorteile des regionalen Ausbaus der Windenergie Die regionale Windkraftnutzung hat aus gesamt-wirtschaftlicher Perspektive viele Vorteile. -          Die vor allem im Winterhalbjahr anfallende Energie ergänzt sich ideal mit der im Sommer starken Photovoltaik. Abb. 7: Verteilung Wind und Photovoltaik Ertrag über das Kalenderjahr in Deutschland -          Die räumliche und zeitliche Verteilung der Windströmung und Windgeschwindigkeiten unterliegt starken Veränderungen. Nachfolgend ein beinahe beliebiges Beispiel für Mitteleuropa im Abstand von 48 Stunden (Quelle). Während an einem Tag in der Mitte Deutschlands hohe und im Norden geringe Windgeschwindigkeiten herrschen, ist es 2 Tage später genau umgekehrt. Mo, 21.4.2025 Mi, 23.4.2025 Abb. 8: Typische räumliche Verteilung von Windströmung und Windgeschwindigkeiten -          Der Stromtransport über lange Strecken erzeugt Netzverluste, diese betragen in Deutschland ca. 6% der erzeugten Energie. Es macht also aus gesamtwirtschaftlicher Sicht Sinn, Windenergie-Anlagen nicht nur an den ertragsstärksten Standorten an der Nordsee zu bauen, sondern diese über die Regionen zu verteilen. Aus diesem Grund erhalten Standorte mit niedrigerer Standortgüte auch eine höhere Förderung als Windenergieprojekte mit besserer Standortgüte (siehe Referenzertragsmodell).Durch den regionalen Mix aus Wind und Sonne bei der Energieerzeugung, wird also der Bedarf an Speicher und Stromtrassen reduziert und damit die gesamten Energieerzeugungskosten gemindert! Perspektiven eines Windparks bei Frammersbach Würde auf dem geplanten Vorranggebiet W54-II ein Windpark errichtet, so würden dort bei eine Standortgüte von ca. 77% und unter Einhaltung von Mindestabständen untereinander ca. 4-5 Windenergie-Anlagen errichtet werden können. Abb. 9: Mögliches Layout eines Windparks auf W54-II, Quelle Nach neuesten Ermittlungen der Deutschen Windguard (Quelle) ergeben sich damit Stromgestehungskosten von ca. 8 Cent/kWh. Nabenhöhe und auch Rotordurchmesser der Anlagen würde nach aktuellem Stand der Technik ca. 150m betragen, was eine Gesamthöhe von ca. 225m ergibt. Die Gesamtleistung pro Anlage beträgt ca. 5 MW, bei anzunehmenden 1800 Jahres-Volllaststunden ergeben sich ca. 9.000 MWh erzeugter Energie pro Jahr. Das ergibt bei 4 Anlagen ca. 36.000 MWh. Bei einem aktuellen Stromverbrauch von Frammersbach von ca. 20.000 MWh (geschätzt, siehe hier) pro Jahr, würde dieser Strombedarf, samt der der Nachbargemeinden, bilanziell mehr als gedeckt. Die gesamten Investitionskosten lägen bei ca. 35 Mio €. Die Gemeinde profitiert finanziell durch Erlösanteile, Pacht und spätere Gewerbesteuer. Eine aktuelle Beispielrechnung liefert die kürzlich beschlossene WEA-Erweiterung um 3..4 Windräder der Gemeinde Eußenheim mit einem Jahreserlös von ca. 500.000€. Den Gewerbebetrieben kann durch direkte Stromlieferverträge kostengünstiger Strom angeboten werden, um damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Bürger und Gewerbe können durch direkte Beteiligung beispielsweise über die BEG am Erlös profitieren. Die bei Windparks dieser Größenordnung übliche Vergütungsform „geförderte Direktvermarktung“ sieht vor, dass der Anlagenbetreiber den Strom selbst vermarktet und zusätzlich zu dem am Markt erzielten Preis die sogenannte Marktprämie erhält. Bei der Berechnung der Marktprämie werden Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften bevorzugt behandelt. Außerdem erhalten, wie oben bereits begründet, Standorte mit niedrigerer Standortgüte eine höhere Förderung als Windenergieprojekte mit besserer Standortgüte (siehe Referenzertragsmodell). Im Vergleich zu anderen Standorten im Spessart ist die Standortgüte im mittleren Bereich. Es gibt im Spessart tatsächlich Standorte mit höherer Güte. In näherer Umgebung, wie auf der fränkischen Platte zwischen Lohr, Karlstadt und Marktheidenfeld, werden jedoch auch Windparks mit geringerer Standortgüte betrieben. Abb. 10: Standortgüten in der näheren Umgebung, Quelle Wie geht es weiter? Wie bereits beschrieben läuft aktuell das Beteiligungsverfahren mit der Prüfung der Einwände zum Entwurf der Vorrangflächen innerhalb des regionalen Planungsverbands Würzburg. Im Herbst ist mit einer finalen Entscheidung zum Vorranggebiet zu rechnen. Sollte sich bei der Prüfung ein wirtschaftlich rentabler, sowie ökologisch vertretbarer Betrieb eines Windparks auf dieser Fläche ergeben, würden wir uns als BEG Frammersbach an diesem Projekt gerne beteiligen wollen!   Faktencheck Die Initiative „Heimatwald Spessart“ hat auf ihrer Webseite zahlreiche Aussagen zum Thema „Windkraft im Spessart“ veröffentlicht, die in vielen Fällen unserer Meinung nach einer Kommentierung bzw. Richtigstellung bedürfen. Aussagen aus dem Faktencheck von Heimatwald Spessart Stellungnahme der BEG „Es sind großflächige Rodungen notwendig“ Pro Windenergieanlage sind ca. 3.500m² temporär und ca. 4.700m² dauerhafte Fläche notwendig, das sind dauerhaft ca. 70 x 70 m. Von den gesamten 209 ha des Vorranggebietes W54-II sind dies bei 4..6 Anlagen dauerhaft ca. 2..3 ha, d.h. das sind ca. 1,5% der Vorrangfläche „Wald erfüllt wichtige Aufgaben für Weltklima als CO2-Speicher“ Das ist richtig, aber 1 ha Wald (wird pro Anlage temporär bzw. dauerhaft benötigt) bindet 6-12 Tonnen CO2/Jahr, aber die CO2 Einsparung je Windkraftanlage beträgt ~7.000 - 9.000 Tonnen CO2/Jahr und damit ca. das Tausendfache „Lärm-Grenzwert von 45 dB nicht akzeptabel“ Bevor eine Windenergieanlage immissionsschutzrechtlich genehmigt werden kann, muss eine Schallimmissionsprognose vorgelegt werden. Moderne Windenergieanlagen weisen im Abstand von 1000m deutlich geringeren Lärmpegel als 45dB auf. Dies erfolgt durch Fernwartung, die Probleme frühzeitig erkennen kann, getriebelose leisere Gondeln, Flügelsteuerung mit Pitch-Regelung (d.h. Flügelneigung), als auch durch gezackte Flügelkanten, die die Luftwirbel und damit auch die Geräuschentwicklung effektiv verkleinern „Erfahrungsberichte belegen, dass Wind-Kraft-Parks gesundheitliche Gefahren mit sich bringen können“ Es existieren keine wissenschaftlichen Belege, dass moderne Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwohnern haben. „Entweder zu viel oder zu wenig Strom - Es gibt keine Speichermöglichkeit“ Die jahreszeitliche Ergänzung mit Photovoltaik und die Verteilung der Windenergieanlagen über verschiedene Regionen reduzieren den Speicherbedarf. Die installierte Kapazität von Batteriegroßspeichern steigt rasant an. Die Entwicklung von Batteriespeichertechnologien macht große Fortschritte (z.B. Natriumbatterien, Feststoffbatterien, …) „Wertverlust Immobilien und Grundstücke“ Wie beschrieben kann ein Windpark erheblich zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommune beitragen, die damit Ortsstraßen, Personennahverkehr, Schwimmbad, Bürgerzentrum, Vereinsleben usw. unterstützen kann. Den Gewerbebetrieben kann durch direkte Stromlieferverträge kostengünstiger Strom angeboten werden, um damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Bürger und Gewerbe können durch direkte Beteiligung beispielsweise über die BEG am Erlös profitieren. Das alles führt eher zu einer Wertsteigerung statt zum Wertverlust von Immobilien und Grundstücken! „CO2-Bilanz ist höchst fraglich“ Die CO2-Bilanz ist durch viele Studien eindeutig nachgewiesen. Die energetische Amortisierung (Zeitdauer, bis die zur Herstellung aufgewendete Energie selbst wieder erzeugt wird) von Wind an Land Anlagen liegt bei weniger als 6 Monaten und die Klimabilanz ist mit 9 Gramm CO2 pro erzeugter kWh Strom maximal gering. (Quelle). „Windschwacher Standort“ Die Standortgüte an der vorgesehenen Vorrangfläche beträgt ca. 77%. Es gibt im Spessart noch bessere Standorte, jedoch werden in naher Umgebung auch Anlagen an geringerer Standortgüte betrieben „Wir müssen mit 20 Rädern pro Standort und mehr rechnen“ Falsch, der notwendige Mindestabstand zwischen den Anlagen (ca. 4..5 fache des Rotordurchmessers, ca. 150m) beträgt ca. 600..750m, damit sind an dieser Fläche maximal ca. 6 Windenergieanlagen möglich. „Es entstehen durch Erosion an Rotorblättern Unmengen Abrieb von Mikropartikeln“ Von der Erosion betroffen ist die äußerste Schicht des Rotorblattes. Diese besteht aus dem in der Fertigung aufgetragenen Decklack, z. B. auf Basis von Polyurethan oder Epoxidharz oder sogenannter Gelcoats. Diese besitzen keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Die verschiedenen Studien kommen zum Ergebnis, dass pro Windenergieanlage ca. 2,5 kg Materialverlust durch Abrieb pro Jahr auftreten. Bei ca. 30.000 Anlagen in Deutschland ergibt das in Summe 75.000 kg / Jahr. Zur Einordnung: Die jährlichen Abriebwerte von Reifen belaufen sich auf 102.090.000 kg und sind damit deutlich über Faktor 1000 größer „Windräder gefährden Trinkwasserquellen“ Windräder haben keinen pauschalen negativen Einfluss auf die Qualität und die Menge des Grundwassers. Zwar werden durch den Bau von Windkraftanlagen Flächen versiegelt, doch Experten schätzen den Effekt dieser Versiegelung im Vergleich zu anderen Baumaßnahmen als relativ unbedeutend ein. Die Fundamente werden meist vollständig zurückgebaut und lassen sich problemlos und vollständig recyceln. Die Behauptungen über wassergefährdende Stoffe stimmen zum Teil, ihnen fehlt aber die Einordnung: Zwar ist es richtig, dass Windräder solche Stoffe enthalten und diese das Grundwasser verunreinigen können. Aber das Risiko der Kontamination wird durch die Regelungen zu Trinkwasserschutzgebieten und gesetzliche Mindestanforderungen an die Anlagen minimiert. Es sind bisher in Deutschland keine Fälle der Kontamination bekannt. Siehe auch https://www.br.de/nachrichten/wissen/nein-windraedersind-keine-besonderegefahr-fuer-dasgrundwasser-faktenfuchs,TAz0liL
Stellungnahme zum möglichen Windpark bei Frammersbach content media
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Wolfgang Rüppel
02. Juni 2024
In Allgemeine Diskussionen
Anbei eine interessante Faktenzusammenstellung zur Windenergie vom BUND. https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/argumente-fuer-windenergie-fakten-statt-mythen/ Von "Windräder schreddern Vögel" bis "Infraschall macht krank"...  --> Zu letzterem siehe auch Wie zwei Wissenschaftler einen kapitalen Fehler entdeckten
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
• Wir investieren ausschließllich in Anlagen für erneuerbare Energien mit langfristig sicheren Erlösen, wir streben dabei durchschnittliche Jahres-Renditen von ca. 5% an. • Die ab dem Jahr 2023 in Betrieb genommenen Anlagen generieren erstmals in 2024 ihren vollen Erlös. Wir streben deshalb ab 2025 eine Gewinnverteilung an unsere Mitglieder an.
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
Es ist zu jeder Zeit möglich, seine Anteile an der Genossenschaft zu kündigen. Die Auszahlung dieser Anteile erfolgt erst nach dem nächsten Jahresabschluss und Jahreshauptversammlung, wieder vergleichbar mit den Genossenschaftsbanken. Eine weitere Möglichkeit ist, seine(n) Anteil(e) an ein anderes Mitglied der Genossenschaft zu verkaufen (die Nachfrage ist hoch!). Der Übertrag der Anteile erfolgt nach Zustimmung durch den Vorstand und ist somit auch kurzfristig unterjährig möglich.
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
• Wir sind als Genossenschaft verpflichtet zum Vorteil unserer Mitglieder zu handeln und sehen von risikoreichen Investitionen ab, wichtige Geschäftsentscheidungen werden in der Generalversammlung aller Mitglieder gemeinsam getroffen • In unserer Satzung wurde festgelegt, dass KEINE NACHSCHUSSPFLICHT besteht, das bedeutet, dass im Falle von finanziellen Problemen kein Mitglied weiteres Geld in die Genossenschaft investieren muss. • Somit entspricht die maximale Haftung jedes Mitglieds der Höhe seiner Anteile an der Genossenschaft. Da wir aber mit den gebauten Energieerzeugungsanlagen und Infrastrukturen auch einen Gegenwert schaffen, ist dieses Szenario äußerst unwahrscheinlich.
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
• Als Mitglied bist Du mit deinen erworbenen Genossenschaftsanteilen Miteigentümer an den erneuerbaren Energieanlagen der Genossenschaft. • Du beteiligst Dich an der Zukunftsfähigkeit der Region durch nachhaltige, erneuerbare Energien und größere Unabhängigkeit von kritischen Energielieferungen, du trägst damit aktiv zu mehr Klimaschutz bei. • Du entscheidest im Rahmen der jährlichen Generalversammlung mit über mögliche Ausschüttungen und/oder die Reinvestition von Erlösen. • Du erhälst fachliche Unterstützung auch bei privatem Interesse an erneuerbaren Energien.
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
Für jedes Projekt wird zunächst die nötige Investitionssumme ermittelt. Diese Summe wird dann in Anteile zu je 250,00 € aufgeteilt, wodurch sich die für die jeweilige Projektfinanzierung benötigte Anzahl der zusätzlichen Anteile ergibt. Diese zusätzlichen Anteile werden in einer befristeten Ausschreibung zum Kauf angeboten. Käufer*Innen geben im Antrag "Aufstockung der Geschäftsanteile" an, wieviele zusätzliche Anteile sie erwerben wollen. Wir möchten erreichen, dass möglichst viele Interessierte eine Beteiligung an den Projekten erhalten können. Deshalb werden bei der Zuteilung der Anteile alle KäuferInnen berücksichtigt. Ist die Investitionssumme erreicht werden für dieses Projekt keine weiteren Anteile zugeteilt.
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
Jede*r Interessierte kann sich grundsätzlich aktuell mit EINEM Anteil je 250,- EUR an der Genossenschaft beteiligen. Bitte füllen Sie dazu den Aufnahmeantrag (siehe) aus und senden ihn uns unterschrieben zurück. Nach einem positiven Votum durch den Vorstand informieren wir Sie umgehend und teilen Ihnen Ihre Mitgliedsnummer mit. Nach der Information über die Mitgliedschaft wird der Mitgliedsanteil per Lastschrift eingezogen (sofern Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben), andernfalls ist der Mitgliedsanteil von Ihnen zu überweisen.
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Wolfgang Rüppel
29. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
Jede natürliche und juristische Person ist hierzu berechtigt, also auch minderjährige, bzw. bevormundete Personen, mit Einverständnis des entsprechenden gesetzlichen Vertreters. Beitritte zur Genossenschaft sind erwünscht und jederzeit möglich! ​
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Wolfgang Rüppel
27. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
Eine Anteilserhöhung für die Finanzierung neuer Projekte findet im Allgemeinen nach folgendem Ablauf statt: 1. Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft schlagen eine Anteilserhöhung zur Finanzierung neuer Projekte vor, die finale Beschlussfassung erfolgt durch die Generalversammlung. 2. Mitglieder können ihre Anteils-Reservierung über Formular vornehmen. Hinweis: Es gibt hierbei zunächst keine Begrenzung in der Reservierungshöhe. 3. Sichtung der eingegangenen Anteils-Reservierungen durch die Vorstandsschaft. Hinweis: Bei vorhandenem Überangebot an Reservierungen, werden die höchsten Anteils-Reservierung gegebenenfalls gedeckelt. Vorrang hat die Anteils-Erhöhungen möglichst gleichmässig auf die Mitglieder zu verteilen. 4. Mitglieder erhalten Angebot zur Anteilserhöhung. Sofern diesem Angebot nicht binnen der angegebenen Frist widersprochen wird, erfolgt dann die Zuteilung und Abbuchung der Anteilserhöhungen.
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Wolfgang Rüppel
20. Dez. 2022
In Fragen & Antworten
Uns erreichen (jetzt gerade vor Weihnachten) Anfragen, wie man Anteile verschenken kann. Dazu folgende Hinweise: Ist Begünstigte:r noch nicht Genossenschaftsmitglied, so kann man für diesen einen Mitgliedsantrag (siehe https://www.beg-frb.de/formulare-infos) ausfüllen. Auf dem Mitgliedsantrag kann auf Seite 1 die Bankverbindung für Ansprüche aus der Genossenschaft angegeben werden. Hier trägt man also die Bankverbindung des Begünstigten ein. Auf Seite 3 "SEPA-Lastschriftmandat" trägt man dann z.B. seine eigene Bankverbindung ein, von dieser wird dann der Mitgliedsbeitrags-Anteil eingezogen.
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Wolfgang Rüppel
05. Dez. 2022
In Allgemeine Diskussionen
Das Jahressteuergesetz 2022, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde, enthält erstmals eine umfassende Veränderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen in mehreren Steuergesetzen. Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik: Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht. Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt. Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind. siehe https://www.pv-magazine.de/2022/12/02/null-prozent-umsatzsteuer-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-2023/
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Wolfgang Rüppel
14. Sept. 2022
In Allgemeine Diskussionen
14.09.2022 - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Die Bundesregierung hat heute weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen: Damit setzen wir den Kurs des konsequenten Bürokratieabbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren fort. Das haben wir beschlossen: Wir stellen klar, dass Balkonsolaranlagen keine absurden Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen. Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen auch keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.23 komplett aufgehoben. Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern & Nebengebäuden bis 30 kWp werden von der Einkommenssteuer freigestellt. Auch in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt. (15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit) Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite damit dezentral nicht zu machen sind. Aufwändige Steuererklärungen entfallen! Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher führen wir einen Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ein. Damit nutzen wir die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Arbeitnehmer*innen weiter steuerlich beraten, wenn sie in eine PV-Anlage investiert haben. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 kommt zudem eine Regelung im EEG, die einen zusätzlichen Anreiz zur Stromproduktion aus Biogasanlagen setzt. Außerdem kommt für den 15.Januar 2023 eine zusätzliche „Krisensonderausschreibung“ für Solaranlagen in Höhe von 1.500 MW. Hier besteht noch ein Vorbehalt auf Beihilfegenehmigung der EU-Kommission.
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Wolfgang Rüppel
15. Juli 2022
In Allgemeine Diskussionen
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Wolfgang Rüppel
15. Juli 2022
In Allgemeine Diskussionen
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Wolfgang Rüppel

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